Die SMV an unserer Schule
1. Allgemeine Darstellung der SMV- Arbeit
SMV heißt „Schülermitverantwortung“ und nicht – wie irrtümlich noch immer sehr viele der Schülerinnen und Schüler meinen – „Schülermitverwaltung“. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass Schülerinnen und Schüler, die nur „verwalten“, lediglich Aufgaben ausführen, die ihnen übertragen wurden. Schülerinnen und Schüler dagegen, die etwas „mitverantworten“, ergreifen selbst die Initiative für die Interessen aller Schülerinnen und Schüler, haben größere Handlungsspielräume zum Erlernen von eigenverantwortlichem Handeln, aber natürlich auch mit den entsprechenden Pflichten. Im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg und der SMV-Verordnung sind diese Rechte und Pflichten festgelegt. Hier nun die Grundlage, die so genannten vier „Gebote", welche für die SMV-Arbeit festgelegt ist:
Die SMV ist – unbeschadet der besonderen Aufgabe der Schülervertreter und Schülervertreterinnen – Sache aller Schüler der gesamten Schule.
Die SMV ist von allen am Schulleben Beteiligten (....) zu unterstützen. Insbesondere soll die SMV die fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Interessen der Schüler fördern. Der SMV ist Gelegenheit zu geben, in aller dafür geeigneten Aufgabenbereiche der Schule mitzuarbeiten.